Spektakuläre Entwicklungen in Sache Petition „Tiere sind keine Sachen“

  

Die Wellen um die von uns angestoßene Petition schlagen höher. Über 5.000 deutsche Pferdezüchter habe die Petition unterzeichnet nach der Tiere Lebewesen sind und naturgemäß Veränderungen unterliegen – anders als klassische „tote“ Gegenstände, die richtigerweise dem Sachenrecht unterliegen. Nachdem die Petition als solche aktiv im Petitionsausschuss behandelt wird und hierzu aktuell eine Arbeitsgruppe implementiert wird, hat sie offensichtlich bei Richtern zwischenzeitlich schon etwas bewirkt.

Bei einem spektakulären Prozess vor dem Gericht in München (Donaro II), der über 7 Jahre lief, wurde der Fall vom Bundesgerichtshof wieder zum Oberlandesgericht verwiesen. Am ersten Verhandlungstag machte das OLG deutlich: „Tiere sind keine Sachen - auch wenn das manchmal so gehandhabt wird“ - so die Richter am Oberlandesgericht. Schließlich wurde der Prozess kürzlich zugunsten des Verkäufers entschieden. Auch das Urteil des BGH beschrieben im Oldenburger Verbandsblatt (Ausgabe August 2020) zeigt, dass die Richter umdenken. Wie es scheint, haben sie erkannt, dass das Pferd ein Lebewesen und keine Sache ist damit ebenfalls respektiert, das das Pferd und auch sonstige Lebewesen nicht in das seit 1.1.2002 bestehenden Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes hinein passen.

Bei beiden Urteilen ist das Oberlandesgericht damit der Argumentation der Pferdezüchter gefolgt.

Einige Advokaten hingegen haben bereits erkannt, dass ihnen ein gut laufendes Geschäftsmodell rund um Mängelrüge und Beweislastumkehr im Pferdeverkauf verloren geht und versuchen hier massiv gegenzusteuern.

Ein weiterer interessanter Aspekt: Der Bundestagsabgeordnete Herr Dr. Bussmann (FDP) machte uns im Januar 2020 darauf aufmerksam, dass die EU mit der Richtlinie 2019/771 den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, lebende Tiere aus dem Anwendungsbereich des Schuldrechtes herauszunehmen. Und er selbst hat der Bundesregierung dringend empfohlen, das umzusetzen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, Herr MdB Dr. Jan Marco Luczak (CDU) schreibt zum Petitionsantrag: „Vielen Dank für Ihr schreiben zur Petition „Tiere sind keine Sachen“ vom 7. Januar 2020 und die Übersendung des Aufsatzes von Herrn Dr. Oexmann zur Sachmängelhaftung beim Pferdekauf. Was nun den besonderen Fall des Verkaufs lebender Tiere und die Möglichkeit eines Ausschlusses entsprechender Kaufverträge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie nach Art. 3 Abs. 5b angeht, sind die von Ihnen übersandten Erwägungen zu §90a S. 3 BGB und zur Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a Grundgesetz sehr hilfreich. Die Umsetzung der Richtlinie bietet uns als Gesetzgeber die Gelegenheit der kritischen Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Rechtspraxis der Beweislastumkehr nach §477 BGB beim Kauf lebender Tiere“, so Dr. Luczak.

Beide vorgenannten Urteile haben eine große Bedeutung für uns Pferdezüchter und kommen uns, besonders hinsichtlich der Rittigkeit der Pferde, sehr entgegen. Der Versuch der FN, die Petition mit dem Hinweis auf die kaiserliche Verordnung zu diffamieren (Hannoveraner Juni und Juli 2020) zeigt eindeutig, mit welchen Problemen wir zu kämpfen haben, wenn wir es wagen, gegen die einschlägige Meinung der FN anzutreten. Ich habe auf diese Diffamierung reagiert, in dem ich diejenigen, die mir unterstellen wollen, dass ich die Hoffnung habe, jemals zur kaiserlichen Verordnung zurückzukommen, ihren Intelligenzquotienten überprüfen lassen sollten!

Die FN – Abteilung Zucht, die Justiziarin und einige weitere haben in obiger Angelegenheit lange geschlafen. Die Vorgenannten möchten sich nun mit der in diesem Zusammenhang erst im Januar 2020 erstmals vom Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Bussmann erwähnten Richtlinie 2019/771 schmücken (Hannoveraner Juli 2020), obwohl sie lange überhaupt keine Kenntnis davon hatten. Ich selbst habe sie letztlich über die Richtlinie in Kenntnis gesetzt, wonach die EU den Mitgliedstaaten erlaubt, Tiere aus dem Sachenrecht herauszulösen.

Man muss der FN als Beteiligten wohl bescheinigen, dass wir Züchter seit Jahren in dieser Angelegenheit vernachlässigt worden sind. Dabei denke ich zum Beispiel an den Wegfall der Züchterprämie und andere. Wenn dann jemand aktiv wird und das Verhalten der Verbände so nicht mehr hinnimmt, wird man von diesen Vereinen als „Scharfmacher“ abgefertigt.

Als die FN irgendwann in der Sache doch reagieren musste, wurde eine Expertenkommission aus sechs Professoren und sechs Pferdeexperten zusammengestellt. Nicht dabei sind Herr Prof. Dr. Oexmann, der als versierter Experte zu diesem Thema bereits mehrfach in Erscheinung getreten ist. Ebenfalls nicht dazu eingeladen wurde der Petitionsinitiator Arend Kamphorst.

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